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Wenn Sie eine Zeitlang in die Kaltakquise per Telefon investiert haben und es wieder so einer „dieser Tage“ ist, an denen man besser nicht aufgestanden wäre, dann haben wir alle mal diese Idee: „Ich spare mir die endlose Ablehnung bei der Kaltakquise am Telefon und verschicke einfach Emails!“

Auf den ersten Blick ein verlockender Gedanke: In Outlook eine Liste von Interessenten erstellt (oder gekauft) und voila – in nur 5 Minuten einige Tausend Kaltkontakte erreicht. Jetzt brauchen wir nur noch auf die Besucher auf der Website warten oder die Anfragen von potentiellen Kunden am Telefon entgegennehmen. Und keine Ablehnung mehr!

Leider bekommen Sie damit eine Handvoll Probleme:

Problem Nr. 1: Sie sind damit ein Spammer!

Auch wenn Sie es nicht glauben wollen, aber Sie reihen sich in die Emails ein von Anbietern, die Ihnen dubiose Produkte und Dienstleistungen anbieten. Auch wenn die Spam-Erkennung Ihre Email nicht in den Spam-Ordner der Empfänger verschiebt, ist Ihre unaufgeforderte Kaltakquise-Email trotzdem SPAM.

Problem Nr. 2: Sie erzeugen Ablehnung

Sie merken zwar nicht die Verärgerung des Empfängers, aber der eine oder andere Ihrer Empfänger wird sich über Ihre Email ärgern. Wenn Sie oft diese Art Emails versenden, werden Sie unsichtbar (weil diese dann eine Spamregel erstellen und Sie aus deren Postausgang automatisch verschwinden) oder die Adressaten finden Sie wegen der unerwünschten Emails nicht sehr sympathisch.

Problem Nr. 3: Es gibt keinen Dialog

Wenn Sie eine unaufgeforderte Email versenden, dann „reden“ nur Sie und hören nichts von dem, was der andere denkt. Im Gegensatz zum Kaltanruf per Telefon, wo Sie Fragen stellen können und von den Antworten lernen können, geht das bei einer Email nicht.

Problem Nr. 4: Es ist ungesetzlich

Und als ob die drei vorherigen Probleme nicht genug wären, ist das Zusenden von Emails ohne Erlaubnis des Interessenten auch noch ungesetzlich. Bei Firmenkunden bleibt Ihnen nur die Kaltakquise per echtem Brief (der Postlobby sei Dank), per Kaltanruf und über die üblichen Werbekanäle (Anzeigen, Website-Anfragen, Messen etc.). Email ist genau wie Fax ohne vorherige Zustimmung nicht erlaubt. Bei Privatkunden ist Ihnen selbst die Kaltakquise am Telefon verschlossen.

Und wie kann man nun Neukunden gewinnen?

Um Neukunden zu gewinnen, gibt es unzählige Möglichkeiten – hier eine kleine Auswahl:

Starten Sie Ihre Initiative für Neukunden heute, es braucht in  den meisten Fällen sowieso mehrere Monate, bis sich Ihre Anstrengungen auszahlen. Also können Sie beim Lernen auch gleich mit der Kundengewinnung beginnen.

Kommentare

4 Kommentare

  1. Wenn ich so einen Quatsch lese… Die Kaltakquise ist auch bei Gewerbetreibenden untersagt. Das ist doch das Problem warum viele versuchen andere Wege zu finden, welche leider auch untersagt sind. Ausser dem Brief bleibt nichts übrig. Sie können nicht einfach Kalt anrufen ohne Abmahn Gefahr. Der Andere muss ein Interesse an Ihrem Produkt haben und das müssen Sie nachweisen, wenn Sie das nicht können wars das. Es bleibt für Kalt nur ganz wenig Spielraum und die meisten die sich mit Akquise beschäftigen ahben aber Produkte wo es nicht immer so eindeutig ist. Braucht der Friseur einen DSL ANschluss. Nein, Braucht er eine Anzeige. Nein, Braucht er einen neuen Friseurstuhl, vieleicht. Braucht er eine Versicherung, Nein!

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    • Es ist bei Gerichten noch immer anhängig (BGH), ob die Ansprache zulässig ist oder nicht. Es steht ja auch jedem Unternehmer frei, welches Mittel er zur Kundengewinnung nutzt.

      Die telefonische Ansprache von potentiellen Geschäftskunden ist unserer Erfahrung immer dann erfolgreich, wenn sie professionell durchgeführt wird und ohne Druck auszuüben mit den Personen am anderen Ende gesprochen wird.

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      • Auch die Telefon-Akquise ist untersagt. Es ist also quasi schon egal. Gesetzlich ist der einzige Vorteil eines Telefonats, dass das „Opfer“ keinen physischen Beweis der verbotenen Kontaktaufnahme hat.

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  2. Sagen wir es so: Es handelt sich um eine Grauzone. Auf jeden fall muss sich ein potenzielles Interesse des angerufenen an dem angebotenen Produkt/ der angebotenen Dienstleistung vermuten lassen. Im Endeffekt ist es Auslegungssache und wird voon Gerichten Entschieden.

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