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Telefonanrufe mitschneiden – legal oder illegal?

von | 16. Sep. 09 | Gesprächsmitschnitt, Kaltakquise, Kaltanruf, Neukundengewinnung, Rechtliches, Telefonakquisition, Verkauf

Gerade bekomme ich eine Email von einer Leserin unseres 7-Wochen-Kurses, die folgende, häufige Frage stellt:

Darf ich meine Gespräche am Telefon bei der Akquise aufzeichnen?”

Und hier (ohne Jurist zu sein) meine Antwort auf die Frage:

Telefonmitschnitt – Ja oder Nein?

… danke für Ihre Email und Ihre Frage.

Zur Frage der Telefonaufzeichnung: Ja, das ist eine vertrackte Situation (aus Sicht des Trainers), aber rechtlich eindeutig.

Bei eingehenden Gesprächen (siehe große Callcenter wie bei der Lufthansa, Telekom etc.) wird deswegen ja immer („…zu Trainingszwecken zeichnen wir das Gespräch möglicherweise auf …“) vorher eingespielt. Und Sie haben als Kunde dann die Möglichkeit zu widersprechen.

Faktisch ist ansonsten die Aufzeichnung eines Gesprächs nach §201 StGB untersagt

StGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger
aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich
macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort
eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte
nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem
wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Ohne Anwalt zu sein, ist alles was ich dort lese eindeutig: Das Aufzeichnen an sich und die Frage ob ich diese Aufnahme ohne Wissen der Personen aufzeichne und dieses dann Dritten zugänglich mache, ist verboten und strafbar.

Ausnahmen: Es sei denn, ich bin Journalist oder Polizist und handele im Auftrag der öffentlichen Interessen (Aufdeckung von Skandalen, Strafverfolgung etc.). Faktisch ist es ansonsten ohne Zusage der Person untersagt und damit strafbar.

Also bleibt als einziger legaler Weg nur die Aufnahme der Sprecherseite (per Diktiergerät). Dann fehlt mir zwar die Kundenseite des Gesprächs, aber Sie können nicht belangt werden. Und Sie können nicht bei Akquisetelefonaten sagen “Bevor wir anfangen, wir zeichnen das mal auf …“. Wird nicht funktionieren.

Alles andere ist somit illegal – Sie können natürlich trotzdem eine (illegale) Aufnahme eines Gesprächs mit dem Kunden machen, sollte es aber zu einer Anzeige kommen (Selbstanzeige oder durch den Betroffenen oder den Staatsanwalt), dann wird man mit sehr hoher Sicherheit verurteilt. Nach dem Buchstaben des Gesetzes ist selbst das Mithören eines Gesprächs einer dritten Person „live“ während des Telefonats strafbar, wenn der Angerufene nicht informiert wird, dass noch eine weitere Partei zuhört. (Also auch bei Coachings!). Es sei denn, Sie können Zufälligkeit beweisen.

Natürlich gibt es in der Praxis viele Callcenter die ihre Mitarbeiter bei Kundengesprächen aufzeichnen (obwohl das strafbar und illegal ist) und viele Telefoncoaches hören täglich ohne Wissen des Angerufenen bei Telefonaten mit. Es wird getan, aber ist rechtlich nicht erlaubt.

Deswegen bleibt nur die Aufnahme mit einem Diktiergerät von meinem Gesprächsteil: Nach meiner Erfahrung nach ist es wirklich ausreichend, wenn derjenige, der anruft, sich in einem Telefonat nur selber hört, auch wenn die Kundenseite fehlt. Sie hören die Fehler trotzdem – auch ohne zu wissen, was der andere sagt.

In Seminaren und bei Telefoncoachings können Sie die Trainingstelefonate und die Telefonate (nach Ankündigung) zwischen den Teilnehmern und/oder Ihnen natürlich komplett aufzeichnen und dann nutzen, aber (aus Trainersicht „leider“) nicht die echten Gespräche.

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