Das ist ein Gastartikel von Friederike Lemme (RA IT-Recht)
In einem Internetforum ist zu lesen, dass die Abmahnung für die heutige Zeit das sei, was für unsere Vorfahren „der Hunne“ oder „der Iwan“ war: Sie überfallen einen ohne jede Vorwarnung und kosten einen Haus und Hof. Ganz so schlimm ist es allerdings nicht.
Was ist eine Abmahnung?
Vereinfacht ausgedrückt ist eine Abmahnung nichts weiter als die Aufforderung an jemanden, ein bestimmtes Verhalten, das in Rechte eines anderen eingreift:
- in Zukunft zu unterlassen,
- dies schriftlich zu erklären und
- im Falle einer Wiederholung sich zu einer Strafzahlung zu verpflichten.
Die Abmahnung überfällt Sie also nicht einfach so. In den meisten Fällen liegt einer Abmahnung irgendein Verhalten Ihrerseits zugrunde, auch wenn Sie es nicht bemerkt haben oder völlig abwegig finden.
Was droht Ihnen nun im schlimmsten Fall?
Kosten. Und zwar die Anwaltskosten der Gegenseite. Sie sind nämlich im Falle einer berechtigten Abmahnung dazu verpflichtet, die Kosten zu tragen, die dem anderen durch Ihr Verhalten und somit durch die Abmahnung, die „nötig“ geworden ist, entstanden sind. Die Summe, die meistens in der Abmahnung genannt ist und horrend hoch sein kann, ist nur der Betrag, den Sie im Falle einer Wiederholung zu zahlen hätten.
Dies ist aber auch gleichzeitig der Streitwert, aus dem sich die Anwaltskosten berechnen. Bei einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit, liegen die Streitwerte oftmals bei 50.000 EUR. Daraus ergeben sich Gebühren für den gegnerischen Anwalt von ca. 1.600 EUR. Wenn Sie dann auch zum Anwalt gehen, wird dieser Betrag auch für Ihren Anwalt fällig.
Sollte die ganze Sache zu Gericht gehen und Sie verlieren, kommen insgesamt Kosten in Höhe von ca. 7.500 EUR auf Sie zu. Bei einer urheberrechtlichen Streitigkeit liegen die Streitwerte meistens weit darunter und auch im Bereich des E-Commerce kann es unter Umständen billiger werden. Bei einem Streitwert von 10.000 EUR erwarten Sie Kosten für den gegnerischen Anwalt in Höhe von ca. 780 EUR, bei 6.000 EUR Streitwert sinken diese Kosten schon auf ca. 550 EUR. Das ist zwar schmerzlich, sollte aber für einen Unternehmer noch nicht gleich Haus und Hof bedeuten.
Aber Achtung: Im Bereich des Urheberrechts kommt in der Regel noch ein Schadensersatzverlangen auf Sie zu.
Keine Angst vor der Abmahnung: Wie reagiert man richtig auf eine Abmahnung?
Vollkommen falsch wäre es, überhaupt nichts zu tun. Denn selbst wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Abmahnung zu Unrecht erhalten haben – der andere ist dieser Meinung unter Garantie nicht. Und er wird versuchen, sein vermeintliches Recht auch gerichtlich durchzusetzen. Der Ärger wird für Sie nur noch größer.
Sie können sich das Schriftstück auch vornehmen und genau, ganz genau lesen. Denn hier liegt meistens der Hase im Pfeffer. Viele der beigefügten Unterlassungserklärungen sind viel zu weit formuliert, enthalten Klauseln wie z.B. Auskunftspflichten, Gerichtsstandsvereinbarungen oder Verschwiegenheitspflichten, die Sie nicht zu unterschreiben brauchen, oder beschreiben gar Handlungen, die eigentlich erlaubt sind.
Achtung bei der Unterlassungserklärung!
Wenn Sie nun einen derartig vorformulierten Text unterschreiben, verpflichten Sie sich möglicherweise etwas zu unterlassen, was Sie nach der Gesetzeslage dürfen. Und wenn Sie es dann tun, müssen Sie dennoch die festgelegte Vertragsstrafe zahlen. Wenn Sie nun ganz mutig sind, dann können Sie sich in einfach gelagerten Fällen selber dran versuchen, die vorformulierte Erklärung abzuändern oder eine eigene Erklärung zu verfassen.
Allerdings liegt es in Ihrem eigenen Interesse, einen Experten mit der Sache zu beauftragen, der genau weiß, welches Verhalten rechtswidrig ist und wie genau die Unterlassungserklärung gestaltet werden muss. Und im Zweifel kann nur der spezialisierte Anwalt die zugrundeliegende Rechtslage richtig einschätzen und beurteilen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist.
Vor dem Gang zum Anwalt braucht sich nun wirklich keiner zu fürchten. Und vor der Abmahnung auch nicht – also: Keine Angst vor der Abmahnung!
Dieser Text ersetzt (ebenso wenig wie mein Interview auf GuerrillaFM) keine qualifizierte Rechtsberatung.
Friederike Lemme (RA IT-Recht)
P.S.: Unsere Erfahrungen mit Abmahnungen sind auch bei GuerrillaFM zu finden!
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